Ermittlungen disziplinarrechtlicher Art können jeden Beamten treffen - und das in mehrfacher Hinsicht. Einerseits kann der Beamte Betroffener eines Disziplinarverfahrens sein, andererseits kann er zum Ermittlungsführer bestimmt werden; dass er schließlich als Vorgesetzter die Grundzüge des Disziplinarrechts kennen muss, ist selbstverständlich.
In dieser Abhandlung gibt der Autor am Beispiel des ...