Seitdem das BVerfG festgestellt hat, dass es zum Persönlichkeitsrecht eines jeden Menschen gehört, über den Zeitpunkt und die Art und Weise seines Lebensendes freiverantwortlich selbst zu verfügen und dazu auch Hilfe von Dritten in Anspruch nehmen zu können, hat die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) sich entschlossen, ihren Mitgliedern durch entsprechende Vermittlung eine ärztliche ...