Dass Unfertiges, Unvollendetes, gänzlich Unveröffentlichtes aus seinem Nachlass publiziert wird, wollte Wolfgang Herrndorf nicht. In seinem Testament verfügte er, solche Arbeiten seien zu vernichten. Daran haben die Erben sich gehalten. Es gibt aber eine Anzahl von Texten, die schon zu Herrndorfs Lebzeiten einen Weg in die Öffentlichkeit gefunden hatten, sei es abgedruckt an entlegenem Ort, sei es...