Das Kartellvergaberecht ist auf städtebauliche Verträge anzuwenden, wenn diese öffentliche Aufträge
gemäß § 99 GWB darstellen. Insbesondere kommunale Grundstücksverkäufe sollen daher europaweit
ausgeschrieben werden, sofern aus städtebaulichem Interesse der Gemeinde eine Bauverpflichtung des
Investors vereinbart wird. Vor dem Hintergrund der GWB-Novelle 2009 erlangt diese Problematik besondere
Akt...