Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 hat den 2015 eingeführten § 217 des Strafgesetzbuchs (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) für nichtig erklärt. Das Gericht hat aus dem Grundgesetz ein Recht abgeleitet, Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen, und zugleich dem Gesetzgeber Hinweise für eine verfassungskonforme Regelung der Suizidhilfe gegeben.
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