Internationale Transfers von personenbezogenen Daten sind Teil der globalisierten und vernetzten Wirtschaft. Da kein einheitliches internationales Datenschutzrecht exisitiert, divergieren die einzelnen nationalen Rechtsordnungen. So ergeben sich oft komplexe Sacherverhaltskonstellationen, vor deren Hintergrund die Zulässigkeit des Datentransfers nach deutschem Recht beurteilt werden muss.
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