Mit der Einführung des ersten Strafgesetzbuches der DDR im Jahr 1968 galten Prostituierte nach Paragraph 249 als ›Asoziale‹ und konnten strafrechtlich verfolgt werden – ein Schritt zur Umsetzung ideologischer Ansprüche durch die staatliche Führung und zur moralischen Abgrenzung von der Bundesrepublik.
Die Untersuchung von Steffi Brüning zeigt die vielfältigen Facetten von Prostitution in der DDR ...