Für die ärztliche Behandlung sind neben dem Abschluss eines Behandlungsvertrages auch die Aufklärung des Patienten sowie dessen Einwilligung erforderlich. Dies gilt auch für noch minderjährige Patienten. Anders als beim Behandlungsvertrag, den der Minderjährige in der Regel nicht selbst abschließen kann, ist die Frage nach seiner Befugnis, in die Behandlung einzuwilligen, gesetzlich nicht geregelt...