Seit dem Mittelalter kampften die Munchner Brauer damit, dass sie es mit einem leicht verderblichen Lebensmittel zu tun hatten, das sich schlecht lagern lie. Das Reinheitsgebot von 1516 schrieb daher nicht nur die zum Bierbrauen zu verwendenden Zutaten - Gerste, Wasser, Hopfen - vor, auch war das Brauen nur noch in der Zeit zwischen 29. September und 23. April erlaubt. Von nun an musste genugend B...