Die neue Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (auch Grundsteuererklärung genannt) stellt für viele Grundstückseigentümer eine Herausforderung dar. Die Grundsteuererklärung müssen u.a. alle Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten abgeben, die zum 1.1.2022 Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte waren. Ursprünglich musste die Erklärung bis 31. Oktober 2022 abgegeben werden. Bis...