Mit dem Betreuungsrecht soll die Selbstbestimmung rechtlich betreuter Menschen gestärkt und deren Entmachtung auf das erforderliche Maß beschränkt werden.
Inwieweit diese Zielsetzung realisierbar ist, wird hier anhand der Rollen von Macht und Pädagogik untersucht.
Die an Michel Foucault angelehnte Machtanalyse ergibt ein hohes Machtpotenzial rechtlicher Betreuer, eine geringe staatliche Kontrolle ...