Leo Putz (1869-1940) hatte 1905 für die IX. Internationale Kunstausstellung im Königlichen Glaspalast in München das "Bacchanal" eingereicht. Das Gemälde wurde zunächst von der Jury angenommen, dann aber wieder aus der Ausstellung entfernt. Grundlage für diese Entscheidung bot die "Lex Heinze", die in Deutschland die öffentliche Darstellung unsittlicher Handlungen in Literatur und Kunst verbot.
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