Grundrechte sind einerseits nach Art. 1 Abs. 3 GG Verfassungsrechte, die als unmittelbar geltendes Recht alle Staatsorgane der Bundesrepublik binden. Grundrechte gehen andererseits auf philosophische Grundsätze zurück, die als Menschenrechte international anerkannt sind und zu denen sich das Grundgesetz in Art. 1 Abs. 2 bekannt hat. Für die soziale Arbeit sind sie aus verschiedenen Gründen außeror...