
Grenzenlose Vorverlagerung des Strafrechts?
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Schon seit jeher hält es der Gesetzgeber für zu riskant, 'lediglich' die Verletzung von Rechtsgütern unter Strafe zu stellen. Und so pönalisiert er bereits Verhaltensweisen, die erfahrungsgemäß gefährlich sind bzw. die - noch weiter vorverlagert - lediglich die Keimzelle des zukünftigen Unheils in sich tragen. °°Das zwangsläufige Ende einer derartigen Vorverlagerung wäre die Bestrafung des bösen G...
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Schon seit jeher hält es der Gesetzgeber für zu riskant, 'lediglich' die Verletzung von Rechtsgütern unter Strafe zu stellen. Und so pönalisiert er bereits Verhaltensweisen, die erfahrungsgemäß gefährlich sind bzw. die - noch weiter vorverlagert - lediglich die Keimzelle des zukünftigen Unheils in sich tragen. °°Das zwangsläufige Ende einer derartigen Vorverlagerung wäre die Bestrafung des bösen G...
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