Das Examinatorium bereitet den examensrelevanten Stoff des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts auf. Es ist zugeschnitten auf die spezifischen Anforderungen des Staatsexamens und ermöglicht eine auf das Verständnis der Grundlagen und der Zusammenhänge des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts setzende Wiederholung des examensrelevanten Stoffs.
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