„Offiziell wurden nur Männer gemäß des § 175 verurteilt. Lesbische Frauen, Transsexuelle und weitere sexuelle und geschlechtliche Minderheiten wurden nach anderen Gesetzen als „Asoziale“ oder „Kriminelle“ belangt. Wir lassen unsere Forschung nicht weiter leiten von heteronormativen Nazi-Definitionen. Während die meisten Gedenkstätten ehemaliger Konzentrationslager in Deutschland und Österreich heu...