Die Verfahren der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland sind insgesamt durch eine sehr lange, die gesetzliche Frist von zwölf Monaten um ein Vielfaches überschreitende Verfahrensdauer gekennzeichnet. Daran konnten auch die jüngsten gesetzgeberischen Bestrebungen nach Schaffung eines klaren Zeitrahmens für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Anträge nichts ändern. Eine wesentliche Ursac...