Teilhabemanagement, auf das Menschen mit Behinderungen seit Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) Anspruch haben, ist ohne Kenntnis der ICF nicht möglich: »Die Ermittlung des individuellen Bedarfes des Leistungsberechtigten muss durch ein Instrument erfolgen, das sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit orientiert.« Art. 1 § 118 BTHG.
De...