Die Operationalisierung der Regelungen des besonderen Artenschutzes auf der Ebene der Flächennutzungsplanung gestaltet sich überaus schwierig. Einerseits ist die Einordnung der artenschutzrechtlichen Belange in das System der sogenannten Tabuzonenrechtsprechung noch nicht abschließend geklärt; andererseits drängen sich Fragen zum Verhältnis zwischen planungsrechtlichem Genehmigungserfordernis, kom...