Das Honorar eines Arztes ist nicht verhandelbar. Anders als viele Alltagsgeschäfte unterliegt es einem staatlichen Preisdiktat, welches sich in der Gebührenordnung für Ärzte niederschlägt. Dieser Eingriff in die Vertragsfreiheit ist nicht unproblematisch. Wie kann die Gerechtigkeit einer Vergütung festgestellt werden, wenn die Verhandlungsmacht der Vertragsparteien als wesentliches Element der Ver...