Durchau zu bezeichnen, darf der Autor im Rahmen der entsprechenden Buchreihe zum wohl kuriosesten Verwaltungsakt aller Zeiten das bereits mehrfach erörterte Geschäftskonzept aus dem Bereich Gastronomie vorlegen. Bereits längerfristig als geistiges Eigentum des Autors mit Entstehung Jahre zurück beurkundet, darf dieses zwecks Käufersuche veröffentlicht werden.
Mit einer Kette aus Restaurants – L...