Der neudeutsche Ausdruck "e;Cybercrime"e; umfasst die Bereiche des Computer- und des Internetstrafrechts. Diese wiederum bestehen aus vielen verschiedenen Einzeltatbestanden, von denen nicht alle jedem gelaufig sind. Dabei spielen sie heutzutage im World Wide Web eine immer groer werdende Rolle, sodass jeder zumindest ihre Grundlagen kennen sollte. Insbesondere die besonders "e;gefahrdeten"e; Beru...