Die Brisanz, die von artenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen ausgeht, hat in den letzten Jahren eher zu- als abgenommen. Eine Ursache dafür liegt sicherlich in der nach wie vor fehlenden konsequent normorientierten Durchdringung der einschlägigen Bestimmungen, namentlich von § 44 BNatSchG. °°Edmund Brandt versucht in diesem Band, neuralgische Punkte zu ben...