An die Stelle einer auf die Ermittlung der materiellen Wahrheit gestützten und in diesem Sinne die materielle Gerechtigkeit des Strafgesetzes verwirklichenden Urteilsfindung ist in Deutschland zunächst in aller Heimlichkeit eine Aushandlung des Verfahrensergebnisses in Strafverfahren getreten. Der Autor der vorliegenden Streitschrift, Professor Dr. Bernd Schünemann, Direktor des Instituts für die ...