Im August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Arbeitgeber haften nun für Benachteiligungen durch Vorgesetzte, Kollegen sowie betriebsfremde Dritte. Kommt es zu Benachteiligungen besteht für den Arbeitgeber Ersatzpflicht für materielle und immaterielle Schäden. Für die mit der Verabschiedung des Allgemeinen ...