Lebensversicherungskunden können bei vorzeitiger Kündigung ihrer Police mit höheren Rückzahlungen als bisher rechnen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Rückkaufswert bei einer Kündigung einen bestimmten Mindestbetrag nicht unterschreiten darf. Die Bundesrichter gaben den Lebensversicherern eine Formel vor, nach der die Rückzahlung ...