Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz ist seit der aktuellen Erstauflage der Textausgabe 2011 sieben Mal geändert worden, eine weitere gravierende Änderung mit dem Ziel der Anpassung der Amtszeiten der Hauptverwaltungsbeamten an die Wahlperiode der Vertretungen ist am 1.1.2014 in Kraft getreten. Auch das in der Textausgabe enthaltene NKomZG und die NKBesVO sind inzwischen nicht unerheblic...