Soziale Kranken- und Pflegeversicherungen müssen sich als Partner kommunaler Daseinsvorsorge verstehen lernen. Es geht um die subjektive Akzeptanz einer objektiven Pflicht: zu investieren in lokale Strukturen der Sozialraumbildung, um dazu beizutragen, die Menschen zur teilhabenden Selbstbestimmung zu befähigen. Dies wird im Lichte der Vulnerabilität des homo patiens im Lichte des Verfassungs- und...