Versicherungsnehmer müssen zukünftig umfangreicher informiert werden. Details regelt die im Dezember 2007 erlassene Informationspflichtenverordnung. Beispielsweise muss jedem Kunden vor Vertragsabschluss ein Produktinformationsblatt zur Verfügung gestellt werden. Die Lebens- und privaten Krankenversicherer werden verpflichtet ihre Kosten in Euro und Cent anzugeben.