Im Zuge der Grundsteuer-Reform 2025 müssen rund 36 Millionen Wohnimmobilien neu bewertet werden. Seit 1. Juli 2022 sind Immobilieneigentümer:innen gehalten, bis 31. Januar 2023 eine Feststellungserklärung beim Finanzamt einzureichen. Bei Nichteinhalten droht ein Zwangsgeld bis zu € 25.000. Die erforderlichen Angaben sind jedoch nicht so einfach ermittelbar und das Vorgehen schwierig zu durchschaue...