In der Bundesrepublik Deutschland besteht nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Landesebene ein Personalvertretungsrecht in den offentlichen Verwaltungen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Beschaftigten einen kollektiven Schutz in ihrer Dienststelle genieen konnen. Der Grundgedanke des Gesetzgebers ging dahin, dass die Personalvertretung mit der Dienststelle eine partnerschaftliche ...