Mit der Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch soll den Bundesländern die Option eröffnet werden, die grundsätzliche Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich einzuschränken. Dazu wurde dem § 249 BauGB ein Absatz 3 hinzugefügt, der es ermöglicht, jene Privilegierung von der Einhaltung eines Mindestabstands zu benachbarten baulichen Nutzungen abhängig zu machen. Die Neuregelung stützte ...