Die Übertragung von Familienunternehmen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge erfolgt zwar üblicherweise ohne Gegenleistung, dafür aber häufig unter Zurückbehalt bestimmter Rechte der übertragenden Generation. Ein in der Praxis beliebtes Mittel stellt insoweit die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt dar. Deren steuerliche Konsequenzen sind allerdings bis heute nicht abschließend geklärt.°°°°J...