Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden zum 01.01.2020 aus dem Sozialhilfegesetz SGB XII in das Rehabilitationsgesetz SGB IX überführt. Das Bundesteilhabegesetz qualifiziert sie damit als fachliche Rehabilitationsleistungen. Die Fachleistungen zur sozialen Teilhabe müssen dann als Rehabilitationsleistungen unabhängig von der Wohnform erbracht werden. Diese gesetzliche Änderung erfordert eine...