Die Bedingungen für die Beschäftigten in verfasster katholischer Kirche und Caritas werden im sog. "Dritten Weg" durch paritätisch besetzte Kommissionen festgesetzt. Dies erfolgt unter Ausschluss des Streikrechts, seit einigen Jahren allerdings - in Umsetzung eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts von 2012 - unter gewerkschaftlicher Beteiligung. Die Leistungsfähigkeit, Überzeugungskraft und recht...