Das besondere Schuldrecht nimmt sich auf den ersten Blick in seine gesetzlichen Grundlagen wie ein Sammelsurium disparater Rechtsinstitute aus, die sich bestenfalls in eine äußere Ordnung zwingen lassen. Der innere Zusammenhang der einzelnen Arten von Schuldverhältnissen erhellt erst, wenn man ihrem historischen Ursprung nachgeht. Dann zerfallen sie in einzelne Gruppen von Schuldverhältnissen glei...