Haben Leitungs- oder Fachkräfte Aufgaben zur Sicherung des Kindeswohls und kommt es zur Verletzung von Rechtsgütern wie Leben oder Gesundheit bei den betreffenden Kindern oder Jugendlichen, so kann sich bei Pflichtverletzungen eine strafrechtliche Verantwortung aufgrund eines Unterlassens ergeben. Eine strafrechtliche Verantwortung kann die ASD-Fachkraft dann treffen, wenn sie nach dem SGB VIII be...