Jeder Arzt ist verpflichtet, seine Patienten umfassend über die Erkrankungen und die daraus resultierenden Therapien zu informieren. Der Behandlungsvertrag formuliert die Aufklärungspflicht als eine der Hauptpflichten des Arztes: Dadurch soll der Patient rechtzeitig erfahren, was medizinisch, mit welchen Mitteln, welchen Alternativen und mit welchen Risiken und Folgen geplant ist. Nur anhand der k...