Ende der 1990er Jahre formulierte die damalige Bundesregierung das Ziel, das universitäre Karriere- und Besoldungssystem an deutschen Universitäten zugunsten einer Steigerung der Leistungsanreize für Professoren und der Attraktivität einer Universitätskarriere aus Sicht des wissenschaftlichen Nachwuchses zu verändern. Die Dienstrechtsreform, die im Februar 2002 in Kraft trat, erfolgte jedoch ohne ...