Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,8, Hochschule Mittweida (FH) (Fachbereich Soziale Arbeit), Veranstaltung: Armut und Sozialhilfe, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht auf Bildung ist also ein Grundrecht, das nicht nach der aktuellen Finanzkraft des Staates gewährt, beschnitten oder verwehrt werden darf. Es ist ein Individualrecht, dessen Umsetz...