Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 12, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Präklusion bezeichnet allgemein das Ausschließen eines Verfahrensbeteiligten mit seinem Sachvortrag vom rechtlichen Gehör und damit die Nichtberücksichtigung bei der Entscheidungsfindung. Im Verlauf des Erkenntnisverfahrens dient diese insbesondere i...