Mit dem Tod einer Person geht deren Vermögen auf den oder die Erben über. Diesen Vorgang bezeichnet man als Gesamtrechtsnachfolge. Der Erbe tritt also rechtlich in die »Fußstapfen« des Erblassers. Alle vererblichen Rechte und Pflichten gehen unmittelbar mit dem Erbfall, also mit dem Tod einer Person, auf deren Erben über.
Der Erbe erwirbt im Rahmen der Erbschaft nicht nur das Vermögen, das sich im...