Das traditionelle Verkehrsrecht ist selbstverständlich nicht mit dem modernen Mobilitätsrecht identisch. Letzteres greift weiter aus und regelt insbesondere das Verhältnis zwischen den einzelnen Mobilitätsträgern. Gleichwohl ist ein großes Maß an Kontinuität unübersehbar. Als Stichworte seien nur das nach wie vor zentrale Spannungsverhältnis Verkehr - Umwelt, aber auch die instrumentellen Ausformu...