Dass die Verlobung mehr als ein alter Brauch im Rahmen der Hochzeitsvorbereitungen ist, ist heute vielen nicht mehr bekannt. Dabei ist das Verlöbnis in Deutschland sogar ein Rechtsinstitut, das in den §§ 1297-1302 BGB zwar ein Schattendasein fristet, aber mit teilweise erstaunlichen rechtlichen Konsequenzen und Privilegien verbunden ist. Die Existenz einiger dieser Privilegien, allen voran die des...