Teilnahmebedingungen – Verlosung von PocketBook Standdisplays für Bibliotheken
Teilnahme an der Verlosung
Eine Teilnahme an der Verlosung ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Mit der Teilnahme erkennst Du diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Die PocketBook Readers GmbH behält sich vor, die Verlosung jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen anzupassen, zu ändern oder zu beenden.
Teilnahmeberechtigt sind öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Teilnahme erfolgt durch Mitarbeitende oder bevollmächtigte Vertretungen der jeweiligen Bibliothek.
Mitarbeitende und Angehörige der PocketBook Readers GmbH sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Gewinn
Unter allen teilnehmenden Bibliotheken verlost PocketBook fünf hochwertige Standdisplays zur Präsentation von E-Readern, digitalen Medien und Bibliotheksangeboten. Die Standdisplays werden ohne E-Reader oder sonstige Geräte geliefert. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar.
So nimmst du teil
Sende bis einschließlich 28.06.2026 eine E-Mail mit dem Betreff: „Sommergewinnspiel PocketBook“ an: bibliotheken@pocketbook.de. Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums werden die Gewinnerbibliotheken ausgelost. Die Gewinnerbibliotheken werden per E-Mail benachrichtigt. Zusätzlich werden sie auf www.pocketbook.de/bibliotheken bekannt gegeben.
Teilnahmezeitraum
Die Verlosung läuft bis einschließlich dem 28.06.2026, 23:59 Uhr.
Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Haftungsausschluss
Die PocketBook Readers GmbH haftet nicht für technische Störungen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder sonstige Umstände, die eine Teilnahme beeinträchtigen oder verhindern.
Datenschutz
Die im Rahmen der Teilnahme übermittelten Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Verlosung verwendet. Sie werden spätestens 90 Tage nach Abschluss der Verlosung gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand: Juni 2026