Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,00, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Nahtlosigkeitsregelung des § 125 SGB III entfaltet eine Sperrwirkung gegenüber der Agentur für Arbeit (AA) und fingiert volle Erwerbstätigkeit für einen Arbeitslosen, der aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes nicht mehr in der körperlichen Verfassung...