Inhaltsangabe:Einleitung:
?Um Nutz und Notdurft willen dieser Stätten ist der hochwohllöbliche Magistrat allhie zu rath worden, als ernstlich und festiglich Setzender und Gebietender, dass folgende Ordnung und Gebrauch soll gelten auf dem Markte zu Dornum?.?
Es handelt sich hierbei nicht um ein Zitat einer mittelalterlichen Quelle, sondern um ...