
Leistungsschutzrecht
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Der Bundestag hat Ende August den inzwischen dritten Entwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse angenommen. Demnach sollen Suchmaschinen und Nachrichten-Aggregatoren künftig für die Bereitstellung von Presseinhalten zahlen. Wer unter das Gesetz fällt, kann im Einzelfall umstritten sein. Zuletzt ist eine Online-Petition gegen das Leistungsschutzrecht gescheitert.
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Der Bundestag hat Ende August den inzwischen dritten Entwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse angenommen. Demnach sollen Suchmaschinen und Nachrichten-Aggregatoren künftig für die Bereitstellung von Presseinhalten zahlen. Wer unter das Gesetz fällt, kann im Einzelfall umstritten sein. Zuletzt ist eine Online-Petition gegen das Leistungsschutzrecht gescheitert.
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