Fünfundzwanzig Revolutionäre äußern sich zu ihren Prozessen, als Angeklagte und als Ankläger, meist in der Form eines Schlußworts. Die Staatsanwälte breiten eine reiche Auswahl von Tatbeständen aus, vom Vergehen gegen die Zensurbestimmungen bis zum Hochverrat, von der Zusammenrottung bis zum Mord, von der Brandstiftung bis zum bewaffneten Umsturz. Die Wahrheit aber ist, daß die Handlungen der A...
Fünfundzwanzig Revolutionäre äußern sich zu ihren Prozessen, als Angeklagte und als Ankläger, meist in der Form eines Schlußworts. Die Staatsanwälte breiten eine reiche Auswahl von Tatbeständen aus, vom Vergehen gegen die Zensurbestimmungen bis zum Hochverrat, von der Zusammenrottung bis zum Mord, von der Brandstiftung bis zum bewaffneten Umsturz. Die Wahrheit aber ist, daß die Handlungen der A...