Im Polizeirecht bezeichnen Eingriffsrechte die Befugnisse von Polizeibeamten, im Rahmen von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung in die Grundrechte von Bürgern einzugreifen.
Polizeibeamte müssen komplexe Sachverhalte schnell aufnehmen und in den wesentlichen Fakten erfassen können sowie unter Berücksichtigung der geschützten Rechtsposition des Betroffenen nicht nur taktisch vernünftig, sondern auch...